Das Gesetz Nr. 69-21 hat das Handelsgesetzbuch geändert, um die Zahlungsfristen zwischen in Marokko ansässigen Kaufleuten zu regeln. Der Ausgangspunkt war allgemein bekannt: Zahlungsverzug brachte kleine Unternehmen in Bedrängnis, die es nicht wagten, gegen ihre Kunden vorzugehen, aus Angst, sie zu verlieren. Der Gesetzgeber hat sich daher entschieden, säumige Zahler direkt zur Kasse zu bitten. Auf dem Papier ist die Regel einfach. In der Praxis zwingt sie Buchhaltung und Einkauf, die Bearbeitung von Rechnungen neu zu organisieren.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Ist zwischen Kunde und Lieferant nichts vereinbart, beträgt die Frist 60 Tage ab Rechnungsdatum. Beide Parteien können eine längere Frist vereinbaren, die jedoch 120 Tage nicht überschreiten darf; für einige Branchen gelten Sonderfristen.

Die wichtigste Änderung betrifft den Fristbeginn: Maßgeblich ist das Rechnungsdatum, nicht mehr die Lieferung. Im Gegenzug muss der Lieferant spätestens am letzten Tag des Monats fakturieren, in dem er geliefert oder die Leistung erbracht hat. Außerdem ist es unerlässlich geworden, die vereinbarte Frist schwarz auf weiß im Vertrag oder in der Bestellung festzuhalten, bevor die Zusammenarbeit beginnt.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Das Gesetz ist schrittweise in Kraft getreten. Zuerst waren die Großunternehmen betroffen, dann wurde die Schwelle bis auf Gesellschaften mit mehr als 2 Millionen Dirham Umsatz gesenkt. Im März 2026 stellte die DGI (die marokkanische Steuerverwaltung) klar, dass keine Branche ausgenommen ist und dass auch Holdinggesellschaften sowie freiberufliche Gesellschaften bürgerlichen Rechts darunter fallen können. Für die meisten KMU ist die Frage damit geklärt: Sie fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Meldungen und Bußgelder

Jedes Quartal reicht das Unternehmen online eine Meldung bei der DGI ein. Darin gibt es die verspätet bezahlten Rechnungen, ihre Referenzen, die Zahlungsart und die Anzahl der Verzugsmonate an.

Das Verzugsbußgeld wird auf Basis des Leitzinses der Bank Al-Maghrib berechnet, zuzüglich 0,85 % für jeden weiteren Verzugsmonat. Dieses Geld geht nicht an den Lieferanten, sondern an den Staat, und es ist steuerlich nicht abzugsfähig. Wer die Meldung unterlässt, verspätet abgibt oder unvollständig einreicht, riskiert eine weitere Sanktion zwischen 5.000 und 250.000 Dirham, je nach Umsatz.

Die Regelung ist keine Theorie geblieben. Laut der Beobachtungsstelle für Zahlungsfristen haben Unternehmen bereits mehr als anderthalb Milliarden Dirham an Bußgeldern gezahlt.

Wo es hakt

Nehmen wir einen typischen Fall. Eine Rechnung geht per E-Mail bei einer Assistentin ein, die sie an die zuständige Abteilung weiterleitet. Der Verantwortliche ist auf Dienstreise und gibt sie zehn Tage später frei. Die Buchhaltung stellt dann eine Abweichung zum Wareneingangsbeleg fest und schickt sie an den Einkauf zurück. Wenn sie endlich in den Zahlungslauf gelangt, ist ein guter Teil der 60 Tage bereits verstrichen.

Das ist für viele Unternehmen das eigentliche Problem des Gesetzes 69-21: Die Uhr läuft ab dem Rechnungsdatum, während der interne Freigabeprozess oft nicht auf Schnelligkeit ausgelegt ist. Und bei der Vorbereitung der Quartalsmeldung müssen Informationen zusammengesucht werden, die über das ERP, Excel-Dateien und E-Mail-Verläufe verstreut sind.

Was SEMS konkret bietet

SEMS deckt den gesamten Prozess ab, von der Bestellung bis zur Zahlung. Lieferantenrechnungen werden bei Eingang automatisch per OCR ausgelesen, sodass das korrekte Rechnungsdatum ohne erneute Eingabe erfasst wird. Anschließend werden sie mit der Bestellung und dem Wareneingangsbeleg abgeglichen (3-Way-Matching). Konforme Rechnungen laufen ohne Wartezeit durch, nur Abweichungen werden an die Teams weitergeleitet.

Das Modul für das Zahlungsmanagement berechnet die Fälligkeiten gemäß der vertraglich vereinbarten Frist und hebt Zahlungen hervor, bei denen eine Überschreitung droht. Die Dashboards zeigen laufend die durchschnittliche Zahlungsdauer, bald fällige und bereits überfällige Rechnungen – also genau die Kennzahlen, die in der Quartalsmeldung verlangt werden.

Pünktliches Zahlen lohnt sich auch über die Bußgelder hinaus. Ein Kunde, der seine Verpflichtungen einhält, hat mehr Gewicht, wenn er Preise neu verhandelt oder einen Lieferanten um Entgegenkommen bittet.

Wo anfangen?

Am sinnvollsten ist es, die tatsächliche Situation zu messen, bevor man etwas ändert. Wie viele Tage brauchen Sie im Durchschnitt, um eine Rechnung zu bezahlen? Wie lange liegt sie in der Freigabe? In welcher Phase stauen sich die Vorgänge? Anschließend sollten Verträge und Bestellvorlagen daraufhin geprüft werden, ob die angegebene Frist gesetzeskonform ist.

Ist diese Bestandsaufnahme erst einmal gemacht, wird schnell klar, was sich zu automatisieren lohnt. Die SEMS-Teams erarbeiten dies gemeinsam mit marokkanischen Unternehmen, mit Ansprechpartnern, die die lokalen Vorschriften kennen.

Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für eine konkrete Situation bleibt Ihr Steuerberater der beste Ansprechpartner.